AGB
- Beteiligte
- Die M&A-Dealbank wird von der F.A.Z.-Institut für Management-, Markt- und Medieninformationen GmbH, Mainzer Landstr. 195, 60326 Frankfurt am Main (im folgenden: "Betreiber") betrieben. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die zwischen dem Betreiber und dem Nutzer ("Nutzer") begründete Vereinbarung über die Nutzung der M&A-Dealbank. Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, selbst wenn der Betreiber solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Andere Vereinbarungen, insbesondere Zusicherungen, Änderungen und Nebenabreden, sind nur dann wirksam, wenn sich der Betreiber damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat.
- Registrierung
- Durch den Zugang des von dem Nutzer vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Auftragsformulars per Fax oder Briefpost bei dem Betreiber gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluß eines Nutzungsvertrages ab. Für das Angebot ist ausschließlich das von dem Betreiber herausgegebene Anmeldeformular zu verwenden. Die Nutzungsvereinbarung kommt durch die Übersendung der Registrierungsbestätigung per E-Mail, Fax oder Briefpost durch den Betreiber zustande.
- Zusammen mit der Registrierungsbestätigung erhält der Nutzer ein Passwort. Das Passwort ist sorgfältig zu verwahren und darf keinem Dritten (mit Ausnahme von Mitarbeitern des Nutzers) zugänglich gemacht werden. Im Falle eines von dem Nutzer zu vertretenden Mißbrauchs des Passwortes schuldet der Nutzer das durch einen Mißbrauch angefallene Benutzungsentgelt und hat dem Betreiber den darüber hinausgehenden, durch den Mißbrauch seines Passwortes entstehenden Schaden zu ersetzen. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Nutzungsvertrages fort.
- Leistungen der M&A-Dealbank
- Der Nutzer hat die Möglichkeit, mit Hilfe der Suchfunktion gezielt nach Unternehmenstransaktionen zu suchen. Nach Anklicken des entsprechenden Buttons werden ihm die ausgewählten Datensätze auf dem Bildschirm angezeigt. Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Datensätze im Volltext auszudrucken.
- Der Nutzer ist berechtigt, die Leistungen der M&A-Dealbank auch seinen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen.
- Verfügbarkeit der M&A-Dealbank
- Die M&A-Dealbank steht den Nutzern grundsätzlich während 24 Stunden am Tag und an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. Zu Wartungs- und Fortentwicklungszwecken wird das System jedoch gelegentlich zu verkehrsschwachen Zeiten abgeschaltet. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die entstehen, wenn die M&A-Dealbank vorübergehend nicht verfügbar ist.
- Jeder Nutzer ist allein für die von ihm eingesetzten Geräte (Hardware und Software) und ihre Tauglichkeit zur Kommunikation mit der M&A-Dealbank verantwortlich. Ein Ausfall seiner Geräte entbindet ihn nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Nutzungsentgelts.
- Gewährleistung und Haftung
- Die in der M&A-Dealbank enthaltenen Informationen sind von dem Betreiber nach den Grundsätzen der journalistischen Sorgfalt recherchiert worden. Für Richtigkeit und Aktualität wird eine Haftung grundsätzlich nicht übernommen. Der Betreiber haftet, sofern es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt, nur für Schäden, die von dem Betreiber, seinen gesetzlichen Vertretern oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit und im Falle der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch Erfüllungsgehilfen haftet der Betreiber nur bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.
- Der Betreiber haftet nicht für die fehlerhafte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen liegen.
- Nutzungsgebühren
- Für die Nutzung der M&A-Dealbank schuldet der Nutzer ein Entgelt in der in dem Auftragsformular genannten Höhe. Zusätzlich wird die Umsatzsteuer in der auf dem Registrierungsformular ausgewiesenen Höhe erhoben. Dieses Entgelt ist 14 Tage ab Zugang der Registrierungsbestätigung auf das in der Registrierungsbestätigung genannte Konto zu überweisen.
- Die Kosten für Terminals, Telefonleitungs- und Datennetz-Nutzung werden von jedem Nutzer selbst getragen.
- Urheberrecht
- Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten.
- Der Nutzer darf die Ergebnisse der Recherche in der M & A-Dealbank nur zum eigenen Gebrauch verwenden. Er ist unter anderem auch berechtigt, die Rechercheergebnisse für Zwecke der Recherchenachbereitung abzuspeichern. Jede darüber hinaus gehende Nutzung ist dem Nutzer nicht gestattet, es sei denn, der Betreiber stimmt einer solchen Nutzung vorher ausdrücklich schriftlich zu. Einer solchen schriftlichen Zustimmung bedürfen insbesondere
- das Kopieren von Daten auf weitere Datenträger,
- das Abspeichern von Daten auf einem lokalen Retrievalsystem,
- die Verwendung von Daten zur Herstellung mehr als nur einzelner Vervielfältigungsstücke,
- die Herstellung systematischer Sammlungen,
- die gewerbliche Nutzung. - Diese Pflichten bestehen nach der Beendigung des Vertrages fort.
- Dauer der Vereinbarung und Vertragsänderungen
- Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, die beim Abschluß der Nutzungsvereinbarung zugrundegelegten Benutzungsbedingungen mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats angemessen zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Nutzer den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der neuen Bedingungen, so gelten die neuen Bedingungen ab dem in der Mitteilung genannten Monat. Auf diese Rechtsfolge wird der Betreiber den Nutzer bei der Ankündigung der Änderung ausdrücklich hinweisen.
- Die Nutzungsvereinbarung wird für die Dauer des in dem Auftragsformular angegebenen Zeitraums abgeschlossen. Diese Pflichten bestehen nach der Beendigung des Vertrages fort.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung steht dem Betreiber zu, wenn ein Nutzer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommt oder gegen Verpflichtungen dieser Nutzungsvereinbarung verstößt. In diesen Fällen ist der Betreiber auch berechtigt, die Nutzung durch Sperrung des Anschlusses vorübergehend auszusetzen.
- Datenschutz
- Dem Nutzer ist bekannt, daß Dritte auf Kosten des Nutzers die Leistungen der M&A-Dealbank einschließlich Datenbankleistungen in Anspruch nehmen können, sofern ihnen das Passwort des Nutzers bekannt ist. Für den Schutz dieser Informationen ist der Nutzer selbst verantwortlich.
- Der Betreiber weist den Nutzer i.S. von § 3 Abs. 5 Teledienstedatenschutzgesetz darauf hin, daß der Betreiber personenbezogene Daten des Nutzers erheben, verarbeiten, speichern und nutzen wird, um dem Nutzer die Inanspruchnahme der M&A-Dealbank zu ermöglichen und die Nutzung der M&A-Dealbank abzurechnen.
- Der Kunde seinerseits ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Er darf sich über die M&A-Dealbank keine für ihn nicht bestimmten Daten beschaffen oder verändern.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Gerichtsstand ist bei Nutzern, die Unternehmen i.S. von § 24 Abs. 1 Satz 1 AGBG sind, und juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Frankfurt am Main.
- Die Nutzungsvereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Teilnichtigkeitsklausel
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Bedingung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt bei Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
